Impressum:

Dr. Vera Bücker / Dr. Norbert Marißen


Tel: 0160/94 95 92 48
E-Mail: echtnahdran@email.de Steuer-Nr.: 359/5057/5407

AGB für Studientouren

Der Vertrag wird über Gästeführungen abgeschlossen. Der genaue Umfang der jeweiligen Führung wird jeweils zwischen den Vertragspartnern festgelegt.
Als Gästeführer kann Vera Bücker eine ähnlich qualifizierte Vertretung schicken.

Buchungsbedingungen:
Die Buchung ist per E-mail (auch schriftlich oder telefonisch) möglich.

Bezahlung
Mit der Bestätigung der Anmeldung durch echtnandran wird diese verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des im Tourenangebot ausgewiesenen Entgeltes. Die Zahlungspflicht entsteht auch bei Teilnahme an einer Veranstaltung ohne vorherige Anmeldung.
Der Anmeldende wird als Vertretung von mitangemeldeten Personen tätig. Er haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Personen aus dem Vertrag. Die Bezahlung der Leistung erfolgt vor der Veranstaltung per Überweisung oder spätestens am Tage der Veranstaltung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Leistungen:
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach den Beschreibungen in den Prospekten, der Internetseite www.echtnahdran.de oder sonstigen Angeboten des Veranstalters oder den Absprachen (Anmeldung und Bestätigung). Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte usw.) oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
Werden Änderungen oder Abweichungen einzelner Bestandteile der gebuchten Leistungen erforderlich, so teilen wir diese unverzüglich mit, sofern uns das möglich ist und die Abweichungen nicht nur geringfügig sind. Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder den Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag, so kann echtnahdran ein Bearbeitungsentgelt in angemessener Höhe verlangen.

Absage der Tour
Eine Absage der Tour von Seiten der Gästeführerin (echtnahdran) kann bis einen Tag vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Bereits erfolgte Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Die Rückerstattung aus anderen Gründen ist leider nicht möglich.

Stornierung:
bis 6 Wochen vor der Gästeführung - kostenlos
6 Wochen bis 3 Wochen vor der Gästeführung - ½ Tourenpreis
3 Wochen bis 4 Tage vor der Gästeführung - 90% des Tourenpreises
ab 3 Tage vor der Gästeführung - voller Preis

Haftung:
echtnahdran haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Leistungen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, auf die er keinen Einfluss hat (z.B. Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn- oder Busfahrten usw.).
echtnahdran haftet ebenfalls nicht für solche Schäden, die durch Eigenverschulden oder durch Missachtung der Weisungen der Reiseleitung entstanden sind. Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Verantwortung. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit.

Mitwirkungspflicht:
Die Teilnehmer sind verpflichtet, bei eintretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen.
Unsere Touren kann jeder gesunde Mensch bewältigen, aber diese Beurteilung obliegt Ihnen oder Ihrem Arzt. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe sicher beherrschen. Sie sind grundsätzlich verantwortlich für die Verkehrssicherheit Ihres Rades und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen.

Hinweise für alle Radtouren:
Für alle Radtouren gelten folgende gesetzlichen Vorgaben:
Ihr Fahrrad muss verkehrssicher sein, Sie sollten es gut beherrschen. Unterwegs gilt die Straßenverkehrsordnung. Sie sind grundsätzlich verantwortlich für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen.


AGB für Reisen mit dem Kreisverband des ADFC Oberhausen/ Mülheim

Reisebedingungen für Reisen, die der ADFC als Reiseveranstalter durchführt und für die die §§ 651 ff BGB Anwendungen finden.

1) Leistung
Die vom ADFC vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Ausschreibung und allen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte usw.) oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
2) Vertragsschluss
Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich zu erfolgen hat, und einer in der Ausschreibung genannten Anzahlung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Soweit der Teilnehmer noch nicht volljährig ist, kommt ein wirksames Angebot erst mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zustande. Der Reisevertrag mit dem Teilnehmer kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des ADFC zustande, wenn diese dem Teilnehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter zugeht.
Mündliche (auch telefonische) Erklärungen führen nicht zu einem Vertragsabschluss. Dadurch bewirkte Reservierungen erlöschen ohne weitere Folge, wenn der Teilnehmer ein daraufhin zugesandtes Anmeldeformular nicht binnen einer Woche vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht.
Ist der Teilnehmer nicht volljährig oder wird die Anmeldung von seinem gesetzlichen Vertreter vorgenommen, so kommt ein Vertragsverhältnis auch mit dem gesetzlichen Vertreter zustande.
Werden dritte Personen angemeldet, entsteht ein Reisevertrag auch mit dem Anmeldenden, der für die eingegangenen Pflichten einzustehen hat.
3) Zahlung
Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer/gesetzlichen Vertreter kann eine Anzahlung gefordert werden. Die Anzahlung wird auf die Reisekosten angerechnet.
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist die Restzahlung 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig; gleichzeitig werden die Reiseunterlagen ausgehändigt. Anzahlung oder Zahlung erfolgt gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB.
Ohne vollständige Bezahlung der Reisekosten besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistung.

4) Absage der Reise

Der ADFC kann bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist er verpflichtet, den Teilnehmern die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Eine Absage später als 3 Wochen vor Beginn der Reise ist nicht zulässig. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht.
5) Preisänderung
Der ADFC behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisebetrag auswirken, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Reisekosten werden die Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis gesetzt. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig. Falls Preiserhöhungen 5 % des Reisebetrags übersteigen, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, erhält er an den ADFC bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll erstattet. Es besteht ein Recht auf eine Ersatzreise im Rahmen des § 651 a IV BGB.
6) Rücktritt
Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Reise jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem ADFC, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die möglicherweise anderweitige Verwendung der Reiseleistungen, folgende pauschale Entschädigung zu:
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn Erstattung des bis dahin gezahlten Preises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 €,
vom 44. - 31. Tag vor Reisebeginn 30 %,
vom 30. - 21. Tag vor Reisebeginn 40 %,
vom 20. - 11. Tag vor Reisebeginn 50 %
und vom 10. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisebetrags.
Bei Umbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 €. Der ADFC empfiehlt, mit der Buchung eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
7) Kündigung
Der ADFC kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des ADFC bzw. der von ihm eingesetzten Reiseleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der ADFC, so behält er den Anspruch auf den Reisebetrag, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die vom ADFC eingesetzten Reiseleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, dessen Interessen in diesen Fällen wahrzunehmen.
8) Haftung, Ansprüche, Verjährung
Die vertragliche Haftung des ADFC ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
* soweit ein Schaden des Teilnehmers/ Der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder
* soweit der ADFC für einen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsbringers verantwortlich ist. Für alle gegen ihn gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der ADFC bei Sachschäden bis 4.100 €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (Haftungshöchstsumme jeweils je Reiseteilnehmer und Reise). Ansprüche wegen Mängeln der Reise können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Mängel unverzüglich beim ADFC oder der Reiseleitung angezeigt werden, es sei denn, die Anzeige ist dem Teilnehmer unmöglich. Der ADFC hat das Recht, innerhalb angemessener Frist dem Mangel abzuhelfen. Dies findet keine Anwendung, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird. Mängelanzeigen sind zu richten an:
ADFC-Landesverband NRW, Kreisverband Oberhausen-Mülheim e.V., Hansastraße 20, 46049 Oberhausen, Tel 0208/ 80 60 50
Haftungseinschränkungen oder - ausschlüsse, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und die ein vom ADFC beauftragter Leistungsträger anwendet, finden auch im Rahmen des Reisevertrags Anwendung. Ansprüche aus Reisemängeln sind innerhalb eines Monats nach Ende der Reise anzumelden. Sie verjähren ein Jahr nach Beendigung der Reise. Diese Fristen gelten nicht für deliktische Ansprüche. Radwanderungen erfordern mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise; es obliegt deshalb dem Teilnehmer zu klären oder klären zu lassen, ob er den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmer ihr Rad im Straßenverkehr oder auf Feldwegen sowie bei jeder Witterung beherrschen können. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haften für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden durch den ADFC wird insoweit ausgeschlossen.
9) Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung solcher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsschluss geändert werden sollten. Der ADFC wird die Teilnehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten über wichtige Änderungen der in der Ausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Reiseantritt informieren.
10) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Reisebedingungen sich als unwirksam, unbestimmt oder unwirksam herausstellen, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11) Sonstige Bestimmungen
Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmer und gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass die Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Leistungs- und Erfüllungsort für die Reise ist Oberhausen.

Bitte bedenken Sie:
Radwandern ist eine Reiseform, die von Ihnen mehr Mitwirkung verlang als eine herkömmliche Pauschalreise. Unsere Reisen kann jeder gesunde Mensch bewältigen, aber diese Beurteilung obliegt Ihnen oder Ihrem Arzt. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe sicher beherrschen. Sie sind grundsätzlich verantwortlich für die Verkehrssicherheit Ihres Rades und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen.


Hinweis:
Texte und Layouts dieser Seiten unterliegen dem Urheberrecht.

Die Rechte der auf www.echtnahdran.de veröffentlichten Texte liegen bei den Autoren Dr. Vera Bücker und Dr. Norbert Marißen. Jedes Vervielfältigen und Weiterverbreiten der auf dieser Website vorhandenen Texte ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Das Ausdrucken für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.


Last update: 9.12.2021

Home